Leistungen
Grundpflege
Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört gehören folgende Punkte:
– im Bereich der Körperpflege
1. das Waschen,
2. das Duschen,
3. das Baden,
4. die Zahnpflege,
5. das Kämmen,
6. das Rasieren,
7. die Darm- oder Blasenentleerung
– im Bereich der Ernährung
8. das mundgerechte Zubereiten der Nahrung,
9. die Aufnahme der Nahrung
– im Bereich der Mobilität
10. das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
11. das An- und Auskleiden,
12. das Gehen,
13. das Stehen,
14. das Treppensteigen,
15. das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Behandlungspflege
Die Mithilfe bei ärztlich angeordneten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen wird als Behandlungspflege bezeichnet. Damit ist sie gegen die “Grundpflege” abgegrenzt, die Unterstützung, Hilfe oder Übernahme bei den Verrichtungen des täglichen Lebens meint. In den Bereich der Behandlungspflege fallen zum Beispiel die Unterstützung bei der Medikamenten- oder Wundversorgung, bei Blutzuckerkontrollen oder beim Wechseln von Kathetern.
Kinderkrankenpflege
Kinderkrankenpflege ist ein Teilgebiet der Krankenpflege. Die Aufgabe des Gesundheits- und Kinderkrankenpflegers besteht in der Betreuung und Unterstützung von kranken und pflegebedürftigen Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen.
Palliativpflege/-care
„Palliativmedizin ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit den Problemen konfrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen, und zwar durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, gewissenhafte Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.“
Palliative Care (lat. palliare „mit einem Mantel bedecken“; engl. care „Versorgung, Betreuung, Aufmerksamkeit“) ist der Oberbegriff für alle Bereiche der Versorgung unheilbar Schwerkranker und Sterbender, wie beispielsweise die Palliativmedizin und -pflege sowie die Hospizarbeit
Sterbebegleitung
In der Sterbebegleitung geht es darum, Menschen in ihren letzten Tagen und Stunden vor ihrem Tod Beistand zu leisten. Möglicherweise ist auch eine spezielle palliativmedizinische Versorgung notwendig, aber für Menschen im Sterbeprozess ist menschliche Zuwendung besonders wichtig. Die Sterbebegleitung beginnt mit der Mitteilung der Diagnose einer todbringenden Erkrankung im Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient und endet mit dem Tod des Patienten. An Sterbebegleitung können sowohl Angehörige und Freunde des sterbenden Menschen, als auch Ärzte, Pflegepersonen, Seelsorger und ehrenamtliche Helfer mitwirken.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege. Leistungsträger ist die Pflegekasse.
Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet:
Einkaufen
Kochen
Reinigen der Wohnung
Spülen
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Beratungen für die Pflegekasse (nach § 37,3 SGB XI)
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen sind alle Patienten, die nur Pflegegeld beziehen, aufgefordert, einmal halbjährlich (Pflegegrade 2 und 3) und einmal vierteljährlich (Pflegegrade 4 und 5) einen Beratungseinsatz abzurufen. Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige, die die Pflegesachleistung beziehen, können halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz abrufen. Für diese Personenkreise besteht allerdings keine gesetzliche Verpflichtung. Ziel dieser Beratung oder „Qualitätssicherungsbesuche“ ist Hilfestellung und Beantwortung wichtiger Fragen der Patienten und Angehörigen. Häufig werden in der Praxis Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Auch Leistungen für Pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen.
Demenzbetreuung
Menschen mit einer „eingeschränkten Alltagskompetenz“ haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen, wenn ein entsprechender Hilfebedarf festgestellt wird. Anspruch haben Pflegebedürftige auch ohne Pflegestufe, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung besteht. Hierzu gehören Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bestätigt dies im Rahmen einer Begutachtung und die Pflegekasse entscheidet auf Basis dieses Gutachtens den Leistungsanspruch. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten die pflegebedürftigen Menschen im Rahmen der Betreuung zu beschäftigen:
Betreuung des Pflegebedürftigen stundenweise in der eigenen häuslichen Umgebung
Spaziergänge
Biographiearbeit
Gruppenaktivitäten (z.B. Seniorencafé)
Musik hören, musizieren, singen
Ausflüge
Friedhofbesuche
Kreative Aktivitäten (z.B. malen und basteln)
Kochen oder backen
Brett- oder Kartenspiele
Lesen und Vorlesen
Ausbildungsbetrieb für Altenpflege
Wir sind ein expandierender ambulanter Pflegedienst, der alle Bereiche der Pflege abdeckt. Neben der klassischen Grund- und Behandlungspflege bieten wir durch unsere Spezialisierungen auf z. B. Palliativmedizin, ambulante Dementenbetreuung, umfassende Wundversorgung interessierten Fachkräften die Möglichkeit, unsere vielfältigen Weiterbildungsangebote zu nutzen. Wir sind Ausbildungsbetrieb und kooperieren dazu mit anerkannten Schulungseinrichtungen.